Du hast als Mieter Fragen?
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen unserer Mieter
Wie sieht der Mietvertrag aus?
Im Mietvertrag werden die wichtigsten Informationen verständlich und übersichtlich festgehalten. Darin werden insbesondere die Verpflichtungen zwischen uns als Vermieter und dir als Mieter definiert. Die Hauptpflicht von uns als Vermietern ist es, dir dein Zimmer zum vereinbarten Startbeginn zu übergeben. Deine Pflicht als Mieter besteht darin, uns den vertraglich vereinbarten Mietzins und die Kaution rechtzeitig auf das angegebene Konto zu überweisen zu zahlen. Der beiderseitig unterschriebene Mietvertrag bietet dir die Sicherheit und Garantie, dass du in das Zimmer einziehen kannst. Dies ist gerade bei einem Einzug, der zeitlich nicht unmittelbar nach der Unterschrift bevorsteht eine Garantie, die dich als Mieter schützt.
Gibt es eine Mindestmietdauer?
Wir freuen uns natürlich, wenn du dich in deinem Zimmer und deiner Wohngemeinschaft wohl fühlst und für längere Zeit bei uns wohnst. Da wir aber wissen, dass sich Pläne rund ums Studium oder die Wohnsituation schnell ändern können, gibt es bei uns keine Mindestmietdauer. Solltest du aufgrund von Umständen, die wir beeinflussen können, ausziehen wollen, dann freuen wir uns über deine Kontaktaufnahme und finden mit Sicherheit eine gute Lösung.
Wie hoch ist die Kaution?
Die Kaution beträgt 2,5 Kaltmieten. Die volle Höhe der Kaution erhaltet erhältst du ihr selbstverständlich nach dem Auszug wieder zurücküberwiesen. Solltest du das Zimmer in einem Zustand hinterlassen, in dem wir Renovierungsmaßnahmen ergreifen müssen, dann wird die Höhe dieser Kosten bei der Rückzahlung von uns einbehalten. Dieses Vorgehen sichert Allen einen Top-Zustand der Zimmer. Die Kaution ist mit der ersten Miete zu entrichten.
Darf ich mein Zimmer Untervermieten?
Egal ob Auslandssemester, Weltreise oder sonstige Abwesenheit, wir bieten volle Flexibilität. Solltest du aufgrund vorgenannter, Umstände, das Zimmer untervermieten wollen, so ist dies nach einer kurzen vorherigen Absprache mit uns jederzeit möglich. So hast du auch nach der Rückkehr ein garantiertes Zimmer und musst dir während der Abwesenheit keinerlei Sorgen um die zukünftige Wohnsituation machen.
Was ist alles im Mietpreis meines Zimmers enthalten?
Der Mietpreis eures Zimmers setzt sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. In der Kaltmiete ist die Nutzung deines Zimmers, der Küche, der Sanitären Einrichtungen und der sonstigen Gemeinschaftsräume enthalten. Die Nebenkosten sind im nächsten Punkt detailliert erläutert.
Was ist die Nebenkostenpauschale?
Die Nebenkosten setzten sich aus Strom, Gas, Wasser, Abfall, Versicherung, Gas etc. zusammen. Die Nebenkosten sind verbrauchsabhängig und variieren. Um es dir leichter zu machen und Geld für dich zu sparen, haben wir alle Anbieter miteinander verglichen und Verträge zu bestmöglichen Konditionen mit allen benötigten Versorgern abgeschlossen. Das Internet ist normalerweise bei Mietwohnungen in den Nebenkosten nicht enthalten und muss selbst angeschlossen/eingerichtet werden. In einem Großteil der Wohnungen haben wir uns aber auch darum gekümmert.
Muss ich GEZ-Gebühren bezahlen?
Ja, da die GEZ-Gebühren personengebunden sind und mit uns als Vermietern nichts zu tun haben, musst du die GEZ-Gebühren separat bezahlen. Die Höhe der GEZ-Gebühren beträgt 17,50€ monatlich und muss unabhängig davon, ob du einen Fernseher, beziehungsweise ein Radio besitzt, gezahlt werden. Dein Vorteil in einer WG ist aber, dass die GEZ-Gebühr unter allen Bewohnern der WG aufgeteilt wird. Das bedeutet, dass du in einer 6er WG lediglich 2,92€ bezahlen musst.
Gibt es eine Wasch- und eine Spülmaschine?
Wasch- und Spülmaschinen gehören normalerweise nicht zum bereitgestellten Inventar von WGs. Dennoch haben wir einen Teil der Wohnungen mit Wasch- bzw Spülmaschinen ausgestattet. In dem Rest der Wohnungen werden solche größeren Anschaffungen durch die WG-Bewohner beschafft und die Kosten fair aufgeteilt.
Was ist eine Waschmaschinen- und Spülmaschinenpauschale?
Bei einzelnen Wohnungen gibt es eine niedrige Pauschale, die du zahlen musst, damit du die Wasch- bzw. Spülmaschine nutzen kannst. Dieser Betrag dient der Instandhaltung der Maschinen und ist deutlich günstiger als die Kosten in einem Waschsalon.
Was muss ich tun um auszuziehen?
Wir verstehen selbstverständlich, dass du aufgrund von Veränderungen sowohl räumlich als auch persönlich, zu einem gewissen Zeitpunkt deine Wohnsituation verändern willst. Schick uns hierfür unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist einfach eine schriftliche Kündigung. Solltest du allerdings aufgrund von Umständen, die wir beeinflussen können, ausziehen wollen, dann freuen wir uns über deine Kontaktaufnahme und finden mit Sicherheit eine gute Lösung.
Wie funktioniert eine Übergabe?
Wir haben für dich ein Protokoll erstellt, in dem alle Informationen zu deinem Zimmer, die Zählerstände und sonstige Informationen detailliert aufgeführt sind. Vor der Übergabe setzten wir uns bezüglich eines passenden Termins mit dir in Kontakt. Bei der Übergabe zeigen wir dir alle Räumlichkeiten und machen dich so mit deinem neuen Zuhause vertraut. Die Übergabe dient zu deiner Sicherheit, da wir mit dir nochmals den Zustand aller Einrichtungsgegenstände und deines Zimmers kontrollieren und prüfen. Sollten wir gemeinsam feststellen, dass hier Nachbesserungsbedarf ist, so werden wir umgehend eine Reparatur beauftragen. Sollte es um kleinere Makel gehen, so werden diese im Übergabeprotokoll zu Anfang festgehalten. Somit stellen wir sicher, dass du bei deinem Auszug nicht für Schäden aufkommen musst, obwohl du pflegsam mit Allem umgegangen bist und keinen Schaden verursacht hast. Am Ende der Übergabe erhältst du, bei bereits überwiesener und hinterlegter Kaution, deine eigenen Schlüssel.
Wie muss ich mein Zimmer hinterlassen, wenn ich ausziehe?
Bei der Übergabe im Falle eines Auszugs wiederholt sich das Prozedere aus dem Punkt „Wie funktioniert eine Übergabe“ in die entgegengesetzte Richtung. Wir prüfen gemeinsam mit dir den Zustand deines Zimmers und vergleichen diese mit dem vorliegenden Übergabeprotokoll von deinem Einzug. Im Normalfall kommt es hier zu keinerlei Beanstandungen, sodass du darauffolgend deine Kaution in voller Höhe wieder von uns zurücküberwiesen bekommst. Wenn es während der Zeit, in der du in dem Zimmer wohnst zu Schäden kommt, so erfährst du in dem unten aufgeführten Punkt „Was ist, wenn es Schäden in meiner Wohnung gibt? alle nötigen Informationen wie du diesen Schaden sachgemäß melden musst und was die weiteren Schritte sind.
Bietet ihr auch möblierte Zimmer an?
Wenn es gewünscht ist, dann bieten wir auch voll möblierte Zimmer, die dir mit einer hochwertigen Ausstattung und vollständigen Möblierung den Einzug erleichtern. Insbesondere wenn einen Umzug über eine größere Distanz plant, dann bietet ein möbliertes Zimmer einen reibungslosen Start in der neuen Stadt. Zudem hast du dadurch zu Beginn deines neuen Lebensabschnittes keine hohen finanziellen Belastungen und kannst dich optimal einleben. Ein möbliertes Zimmer beinhaltet in jedem Fall ein großes Bett, einen Kleiderschrank, einen Schreibtisch, einen Schreibtischstuhl und ein Regal. Darüber hinaus kommt es vor, dass wir die Zimmer durch weitere Extras ausstatten, dies variiert aber von Fall zu Fall und kann im Detail gerne persönlich mit uns besprochen werden.
Was ist, wenn es Schäden in meiner Wohnung gibt?
Es kommt natürlich immer wieder vor, dass unbeabsichtigte Schäden entstehen. Egal ob der Schaden in deinem eigenen Zimmer, oder in einem der Gemeinschafträume entstanden ist. Wir verstehen das und werden dich hierbei bestmöglich unterstützen. Um dich bestmöglich zu unterstützen, bitten wir dich Bilder vom Schaden zu machen und diese per eMail an uns zu senden. Zusätzlich solltest du in deiner Mailden Schadenshergang so detailliert wie möglich erläutern, nur dann können wir adäquate Maßnahmen einleiten. Im Folgenden kontaktieren wir dann, abhängig vom Schaden, die entsprechende Versicherung oder helfen dir bei der Klärung mit deiner Haftpflichtversicherung. Nachdem diese Schritte erfolgt sind, kümmern wir uns selbstverständlich um die Reparatur oder Behebung des Schadens.